ST Cars

ST Cars GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundlagen für Offerten, Aufträge und Leistungen der ST Cars GmbH.

Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Dienstleistungen von ST Cars GmbH im Bereich Fahrzeugservice, Reparaturen, Diagnose, Reifen- und Felgenservice, Fahrwerk, Tuning, MFK-Vorbereitung und damit verbundene Leistungen.

Offerten und Vertragsschluss

  • Offerten von ST Cars GmbH sind, sofern nicht anders angegeben, unverbindlich. Ein Auftrag kommt zustande, wenn der Kunde die Leistung bestätigt oder das Fahrzeug zur Ausführung der vereinbarten Arbeiten übergibt.

Fahrzeugannahme und Kundenangaben

  • Der Kunde ist verpflichtet, relevante Informationen zum Fahrzeug, bekannten Mängeln, Vorarbeiten, Sonderumbauten und bestehenden Schäden vollständig mitzuteilen. ST Cars GmbH dokumentiert den Fahrzeugzustand bei Annahme nach Möglichkeit.

Diagnose und Kostenschätzung

  • Diagnosen und Kostenschätzungen erfolgen nach bestem Fachwissen. Während der Arbeit können zusätzliche Mängel sichtbar werden. In diesem Fall informiert ST Cars GmbH den Kunden über empfohlene Zusatzarbeiten und holt nach Möglichkeit eine Freigabe ein.

Ersatzteile und Fremdteile

  • ST Cars GmbH verwendet passende Ersatzteile nach fachlicher Beurteilung. Vom Kunden mitgebrachte Teile können nach Prüfung verwendet werden. Für Qualität, Passgenauigkeit und Folgeschäden durch mitgebrachte oder ungeeignete Teile übernimmt ST Cars GmbH keine Verantwortung, soweit gesetzlich zulässig.

Termine und Ausführungsfristen

  • Termine und Fristen werden sorgfältig geplant. Verzögerungen durch Ersatzteilverfügbarkeit, zusätzliche Mängel, Drittlieferanten oder technische Komplexität können auftreten. ST Cars GmbH informiert den Kunden bei wesentlichen Verzögerungen.

Probefahrten

  • Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ST Cars GmbH Probefahrten durchführen darf, soweit diese für Diagnose, Qualitätskontrolle oder Prüfung der ausgeführten Arbeiten erforderlich sind.

MFK-Vorbereitung

  • ST Cars GmbH bereitet Fahrzeuge nach bestem Fachwissen auf die Motorfahrzeugkontrolle vor. Eine erfolgreiche MFK-Abnahme kann nicht garantiert werden, da die Beurteilung durch die zuständige Prüfstelle erfolgt.

Tuning, Fahrwerk und technische Änderungen

  • Bei Tuning, Tieferlegung, Fahrwerksarbeiten und technischen Änderungen liegt die Verantwortung für gesetzliche Zulässigkeit, Eintragungen, Dokumente und Abnahmen beim Kunden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. ST Cars GmbH berät nach bestem Fachwissen.

Preise und Zahlung

  • Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, bei Fahrzeugabholung oder gemäss Rechnungskonditionen fällig. ST Cars GmbH kann Akontozahlungen verlangen, insbesondere bei grösseren Aufträgen oder Spezialteilen.

Fahrzeugabholung und Standgebühren

  • Der Kunde wird informiert, sobald das Fahrzeug abholbereit ist. Wird das Fahrzeug trotz Benachrichtigung nicht innert angemessener Frist abgeholt, können Standgebühren erhoben werden. Höhe und Beginn der Standgebühren sind dem Kunden vorgängig mitzuteilen.

Garantie und Gewährleistung

  • Für ausgeführte Arbeiten und verbaute Teile gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie allfällige Herstellergarantien. Ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemässe Nutzung, nachträgliche Eingriffe Dritter, Motorsport, Überbeanspruchung oder vom Kunden gelieferte ungeeignete Teile, soweit gesetzlich zulässig.

Haftung

  • ST Cars GmbH haftet für Schäden, die durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzung verursacht werden. Weitergehende Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Datenschutz

  • Personendaten werden zur Bearbeitung von Anfragen, Durchführung von Aufträgen, Kommunikation und Rechnungsstellung verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von ST Cars GmbH.

Schlussbestimmungen

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.